Zulassung als Antragsteller
Um im Rahmen des EU-Schulfruchtprogrammes als Lieferant für Obst und Gemüse aktiv zu werden ist es notwendig, sich als offizieller Lieferant des Programmes eintragen zu lassen. Dazu muss ein Antrag auf Zulassung an das Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden.
Kontakt:
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 34
Postfach 2666
72016 Tübingen
Tel: 07071 / 757-3320
Fax: 07071 / 757-96010
Schicken Sie hier eine Nachricht an das Regierungspräsidium Tübingen.
Downlad wichtiger Formulare
Hintergrundinformationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Regierungspräsidiums Tübingen sowie die erforderlichen Formulare stehen zum Download bereit:
Antrag auf Zulassung/Verpflichtungserklärung im (PDF)
Sortimentsliste und Lieferbedingungen (PDF)
Informationsblatt zum EU-Schulfruchtprogramm (PDF)
Das Verwaltungsverfahren und aktuelle Beispiele (PDF)
Musterrechnung Schulfruchtbeihilfe (PDF)
Musterrechnung Schulfruchtbeihilfe - Eigesponsoring (PDF)
Antrag Erteilung Registrierungsnummer (PDF)
Für das EU-Schulfruchtprogramm beziehungsweise als Grundlage für die Bezuschussung gilt ein landeseinheitlicher Portionspreis von 0,30 Euro (für Bio-Ware 0,38 €uro). Pro Portion gilt ein Mindestgewicht von 100 Gramm.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich an die MBW Marketinggesellschaft unter 0711-66670 80 oder schicken Sie eine Mail.


