Beantragung EU-Zuschuss
Der EU-Zuschuss wird rückwirkend beim Regierungspräsidium Tübingen beantragt.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Liste der gelieferten Fruchtportionen (quittierte Lieferscheine)
- Rechnungen über die gelieferte Ware
- Zahlungsbelege
Die Bewilligung der Beihilfe und die erforderlichen Kontrollen erfolgen durch das Regierungspräsidium Tübingen.
Für das EU-Schulfruchtprogramm beziehungsweise als Grundlage für die Bezuschussung gilt ein landeseinheitlicher Portionspreis von 0,30 Euro (für Bio-Ware 0,38 Euro). Damit können aus den Mitteln der EU 0,15 Euro (bzw. 0,19 Euro) Zuschuss gewährt werden.
Formulare zur Beantragung des EU-Zuschusses:
Beihilfeantrag Schulfrucht monatlich
Beihilfeantrag Schulfrucht mehrmonatlich Aug. - Nov. 2011
Beihilfeantrag Schulfrucht merhmonatlich Dez. 2011 - März 2012
Beihilfeantrag Schulfrucht merhmonatlich Apr. - Juli 2012
Anlage 1 BIO zum Beihilfeantrag
Anzahl teilnehmender Kinder 2011/2012
Anzahl teilnehmender Kinder 2012 / 2013
Kontakt:
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 34
Postfach 2666
72016 Tübingen
Tel: 07071 / 757-3320
Fax: 07071 / 757-96010
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