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Beantragung EU-Zuschuss

Der EU-Zuschuss wird rückwirkend beim Regierungspräsidium Tübingen beantragt.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Liste der gelieferten Fruchtportionen (quittierte Lieferscheine)
  • Rechnungen über die gelieferte Ware
  • Zahlungsbelege


Die Bewilligung der Beihilfe und die erforderlichen Kontrollen erfolgen durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Für das EU-Schulfruchtprogramm beziehungsweise als Grundlage für die Bezuschussung gilt ein landeseinheitlicher Portionspreis von 0,30 Euro (für Bio-Ware 0,38 Euro). Damit können aus den Mitteln der EU 0,15 Euro (bzw. 0,19 Euro) Zuschuss gewährt werden.


Formulare zur Beantragung des EU-Zuschusses:

Beihilfeantrag Schulfrucht monatlich

Beihilfeantrag Schulfrucht mehrmonatlich Aug. - Nov. 2011

Beihilfeantrag Schulfrucht merhmonatlich Dez. 2011 - März 2012

Beihilfeantrag Schulfrucht merhmonatlich Apr. - Juli 2012

Anlage 1 zum Beihilfeantrag

Anlage 1 BIO zum Beihilfeantrag

Anzahl teilnehmender Kinder 2011/2012

Anzahl teilnehmender Kinder 2012 / 2013

 

Kontakt:

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 34
Postfach 2666
72016 Tübingen

Tel: 07071 / 757-3320
Fax: 07071 / 757-96010 

Schicken Sie hier eine Nachricht an das Regierungspräsidium Tübingen.

Schulfrucht-BW